Abrechnung der Psychotherapie

Wie psychotherapeutische Leistungen abgerechnet werden, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte sowie für Selbstzahler. So können Sie leicht erkennen, welche Kosten für Sie entstehen und wie die Abrechnung abläuft.

Gesetzlich Versicherte
 

Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.

Privat Versicherte / Beihilfe

Auch die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen normalerweise die Kosten einer Richtlinien-Psychotherapie. In welchem Umfang dies geschieht, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab (bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle).

Für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle einreichen können. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
 

Psychotherapeutische Leistungen können auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. In diesem Fall werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.